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1. Phase / CE-Kennzeichnung

Das CE-Zeichen

CE-Compliance - Das CE-Zeichen im europäischen Binnenmarkt
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Hier finden Sie eine leicht verständliche Einführung darüber, was das CE-Zeichen bedeutet, für welche Produkte es erforderlich ist und wer für die CE-Kennzeichnung verantwortlich ist.

Wofür steht das CE-Zeichen?

Einfach ausgedrückt ist das CE-Zeichen ein wesentlicher Hinweis darauf (jedoch kein Nachweis dafür), dass ein Produkt die europäischen Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt. Diese Anforderungen werden durch Rechtsakte der Europäischen Union definiert. Beispiele für Rechtsakte sind unter anderem EU-Richtlinien und -Verordnungen

Für viele Produkte ist das CE-Zeichen eine rechtlich verpflichtende Voraussetzung, damit diese am freien Warenverkehr innerhalb Europas teilnehmen dürfen. „Europa” schließt in diesem Zusammenhang alle Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Schweiz und die Türkei mit ein. Die CE-Kennzeichnung bedeutet nicht, dass ein Produkt in der Europäischen Union hergestellt wurde. 

Ein CE-Zeichen in Kombination mit einer vierstelligen Nummer (z. B. CE 0036) bedeutet, dass eine unabhängige Prüfstelle, genannt Notified Body, für die Erfüllung der Anforderungen miteinbezogen werden musste. 

Wir helfen bei der CE-Kennzeichnung in der Europäischen Union

Wann darf das CE-Zeichen angebracht werden?

Das CE-Zeichen darf an einem Produkt angebracht werden, wenn festgestellt wurde, dass alle Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt sind und das Produkt „konform“ mit den Anforderungen der zutreffenden EU-Richtlinien und -Verordnungen ist. 

Dazu ist ein Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Wird in diesem Verfahren festgestellt, dass die Anforderungen erfüllt sind, wird dies durch die Konformitätserklärung bestätigt. Liegt die Konformitätserklärung vor, darf das CE-Zeichen am Produkt angebracht werden. 

Das CE-Zeichen anbringen - ein erfolgreiches Konformitaetsbewertungsverfahren

Wer ist für die CE-Kennzeichnung zuständig?

Grundsätzlich ist der Hersteller eines Produktes für die CE-Kennzeichnung verantwortlich. Zuständig kann jedoch auch jemand werden oder sein, der eine wirtschaftliche Rolle im europäischen Binnenmarkt einnimmt. 

Gemäß der EU-Verordnung über Marktüberwachung und Konformität von Produkten VO 2019/1020 ist für das Inverkehrbringen eines Produktes in der Europäischen Union immer ein niedergelassener „Wirtschaftsakteur“ erforderlich (Art. 4 (1) VO 2019/1020). Er ist verantwortlich für die Konformität und CE-Kennzeichnung der Produkte. 

Der Wirtschaftsakteur kann eine natürliche oder juristische Person sein (Art. 4 (2.) VO 2019/1020): 

  • Ein in der Europäischen Union niedergelassener Hersteller. 
  • Ein Importeur, wenn der Hersteller nicht in der Europäischen Union niedergelassen ist. 
  • Ein Bevollmächtigter, der vom Hersteller schriftlich beauftragt ist, bestimmte Aufgaben in Erfüllung der EU-Rechtsvorschriften zu übernehmen. 
  • Ein in der Europäischen Union niedergelassener Fullfilment–Dienstleister: Wer also Dienstleistungen wie Lagerhaltung, Verpackung, Adressierung und Versand erbringt, selbst jedoch keine Eigentumsrechte an den Produkten hat. 
Zuständigkeit für die CE-Kennzeichnung und Konformitaet der Produkte

Welche Produkte benötigen das CE-Zeichen?

Das CE-Zeichen ist nur für bestimmte Produkte erforderlich. Die EU-Richtlinien und -Verordnungen definieren hierfür Produktkategorien. Eine Produktkategorie fasst Produkte mit bestimmten Eigenschaften, Beschaffenheiten oder Verwendungsarten zusammen. Wenn ein Produkt einer Kategorie entspricht oder bestimmte Eigenschaften, Beschaffenheiten oder Verwendungsarten zutreffend sind, ist die CE-Kennzeichnung verpflichtend. 

Produkte, die unter keine Kategorie fallen und für die somit keine EU-Richtlinie oder EU-Verordnung gilt, dürfen nicht mit dem CE-Zeichen versehen werden. 

Die nachstehende Liste (Stand: Juni 2022) enthält eine Auswahl relevanter Produktkategorien mit der jeweiligen Nummer der EU-Richtlinie (RL) oder EU-Verordnung (VO): 

  • Medizinprodukte VO (EU) 2017/745 
  • In-vitro-Diagnostika VO (EU) 2017/746 
  • Persönliche Schutzausrüstungen VO (EU) 2016/425 
  • Spielzeuge RL 2009/48/EG 
  • Sportboote und Wassermotorräder RL 2013/53/EU 
  • Messgeräte RL 2014/32/EU 
  • Bauprodukte VO (EU) 305/2011 
  • Warmwasserheizkessel RL 92/42/EWG 
  • Gasverbrauchseinrichtungen VO (EU) 2016/426 
  • Nicht selbsttätige Waagen RL 2014/31/EU 
  • Niederspannungsgeräte RL 2014/35/EU 
  • Aufzüge RL 2014/33/EU 
  • Maschinen RL 2006/42/EG 
  • Seilbahnen VO (EU) 2016/424 
  • Druckgeräte RL 2014/68/EU 
  • Einfache Druckbehälter RL 2014/29/EU 
  • Funkanlagen RL 2014/53/EU 
  • Explosivstoffe für zivile Zwecke RL 2014/28/EU 
  • Pyrotechnik RL 2013/29/EU 
  • ...

Weitere Aspekte eines Produktes, die eine CE-Kennzeichnung erforderlich machen: 

  • Elektromagnetische Verträglichkeit RL 2014/30/EU 
  • Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX) RL 2014/34/EU 
  • Umweltbelastende Geräuschemissionen (Outdoor) RL 2000/14/EG 
  • Umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte RL 2009/125/EG 
  • Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) RL 2011/65/EU 
  • ...

Ein Produkt kann durchaus von mehreren Kategorien oder Aspekten erfasst werden. Ein einfaches Beispiel hierfür ist ein elektrischer Warmwasserheizkessel, welcher mit 230 V AC betrieben wird. Dieser wird von folgenden EU-Richtlinien erfasst: 

  • Warmwasserheizkessel RL 92/42/EWG 
  • Niederspannungsgeräte RL 2014/35/EU 
  • Umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte RL 2009/125/EG 
Liste von Produkten welche das CE-Zeichen benötigen

Ist das CE-Zeichen ein Prüfsiegel?

Das CE-Zeichen ist kein Prüfsiegel, da es nichts über die Qualität eines Produktes aussagt. Es ist eine Voraussetzung für den Eintritt in den europäischen Binnenmarkt und richtet sich in erster Linie an Marktaufsichtsbehörden und nicht direkt an die Endverbraucher. Daher darf mit dem CE-Zeichen auch nicht geworben werden. 

Das CE-Zeichen berechtigt zum Verkauf und zur Verwendung bestimmter Produkte im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie der Schweiz und der Türkei. Es wird daher auch oft als „Reisepass” für Produkte umschrieben. 

Das CE-Zeichen als Voraussetzung für den Eintritt in den europaeischen Binnenmarkt
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