
Bei erstmaliger Inbetriebnahme einer Maschine/Anlage sowie beim Verändern oder Umbauen muss der Betreiber wichtige Regeln zum Arbeitsschutz einhalten. Geklärt wird die Rolle der CE-Kennzeichnung bei erstmaliger Bereitstellung und wann bei einer "Veränderung" oder einem "Umbau" eine erneute "CE-Kennzeichnung" einer Maschine oder Anlage durchzuführen ist.
Die amtliche Interpretation "Wesentliche Veränderung" steht im Bezug auf "Sicherheit" und wird ausführlich erklärt, ebenso ob eine CE-Kennzeichnung durch Veränderung/Umbau "ungültig" wird oder "erlöschen" kann.
Bitte reichen Sie ihre Aufgabenstellung mit Kurzbeschreibung und ggf. technische Unterlagen bis zum 02. Oktober 2026 ein.
Ein exklusives Angebot für Mitglieder im Kunststoff-Netzwerk Franken. Unternehmen der Kunststoffbranche, die Maschinen erstmalig in Betrieb nehmen, betreiben und umbauen, und die die Veränderungen oder Umbauten rechtskonform durchführen wollen.
Die Anmeldung für dieses Seminar erfolgt direkt bei Kunststoff-Netzwerk Franken unter:
